Freiflächen-Photovoltaik - Konzeption für die Gemeinde Steinhausen an der Rottum
Freiflächen-PV-Anlagen (FF-PV) sind Anlagen zur Nutzung solarer Energie, die nicht auf Gebäuden oder Fassaden befestigt werden, sondern auf einer freien Fläche außerhalb des im Zusammenhang bebauten Siedlungsbereiches stehen. Den gesetzlichen Rahmen für die Klimaschutzpolitik des Landes setzt mittlerweile das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg (KSG BW). Im Vergleich zu Windkraftanlagen sind FF-PV-Anlagen mit der Ausnahme von Flächen entlang von Autobahnen und bestimmten Schienenwegen nicht nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegiert und somit im Außenbereich grundsätzlich unzulässig. Solche Flächen sind in der Gemeinde Steinhausen an der Rottum nicht vorhanden. Vor diesem Hintergrund muss vor der Genehmigung und Errichtung einer solchen Anlage regelmäßig der Flächennutzungsplan geändert und ein Bebauungsplan aufgestellt werden.
Nach dem das Thema PV-Freiflächenanlagen seit Beginn des Ukrainekrieges ein wesentlicher Baustein der verstärkten öffentlichen Diskussion um den Erhalt der Energieversorgung darstellt, hat der Gemeinderat der Gemeinde Steinhausen an der Rottum in seiner Sitzung am 20. März 2024 die beiliegende PV-Freiflächenanalyse festgestellt. Das vorliegende Konzept für Freiflächen-Photovoltaikanlagen umfasst die Gesamtgemarkung der Gemeinde Steinhausen an der Rottum, für das eine Einschätzung zur Eignung für Freiflächen-Photovoltaik erarbeitet wurde.
Flächenkonzept Freiflächen-PV Januar 2024
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