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Nachfolgend erhalten Sie ausführliche Informationen zu aktuellen Themen der Wasserversorgung:

Wassergewinnung & -förderung

Im Jahr 1994 haben sich die Stadt Ochsenhausen und die Nachbargemeinden Steinhausen an der Rottum und Erlenmoos zum Zweckverband Wasserversorgung Rottumtal (ZV WRT) zusammengeschlossen. Der Verband hat die Aufgabe, seinen Mitgliedern trinkbares Wasser im Sinne der Trinkwasserverordnung in ausreichender Menge und mit ausreichendem Druck zu liefern.

In den Jahren 1994 bis 1999 hat der ZV WRT rd. 12.000.000 € investiert und hat damit eine hochmoderne und langfristig sichere Wasserversorgung geschaffen. Der ZV WRT versorgt die derzeit rd. 12.000 Einwohner der Verbandsgemeinden. Durch die zahlreichen Teilorte und Einzelhöfe hat das Verbandsgebiet eine Fläche von weit über 100 km². Das Leitungsnetz hat eine Länge von rd.135 km.

Das benötigte Wasser wird aus mehreren Brunnen und Quellen zu Tage gefördert. Auf dem Gebiet der Gemeinde Steinhausen befindet sich die Grundwasserfassung "Zwire" in Rottum.

Das Versorgungsgebiet gliedert sich in 2 Bereiche: In das vom Wasserwerk Heselsberg in Ochsenhausen belieferte Versorgungsgebiet Nord und das an die Grundwasserversorgung "Zwire" in Rottum angeschlossene Versorgungsgebiet Süd. Beide Gebiete sind über einen leistungsfähigen Verbund miteinander verknüpft, so dass auch beim etwaigen Ausfall einer Anlage oder bei Wassermangel die Wasserversorgung im gesamten Verbandsgebiet gesichert ist.

Wasserlieferung

Die Versorgung der Gemeinde Steinhausen a. d. Rottum erfolgt über den Hochbehälter Steinhausen a. d. Rottum und den Hochbehälter Hohbäumle. Diese beiden Hochbehälter werden in der Regel von der Grundwasserfassung "Zwire", Rottum, aus gespeist. Die Wasserlieferung durch den Zweckverband Wasserversorgung Rottumtal erfolgt bis zur jeweiligen Ortsgrenze.

Wasserverteilung & Unterhaltung Ortsnetz

Die Wasserverteilung sowie die Unterhaltung des Ortsnetzes erfolgt durch die Gemeinde Steinhausen a. d. Rottum.

Wasserabrechnung

Die Wasserabrechnung erfolgt durch die Gemeinde Steinhausen an der Rottum.

Empfänger der Wasserabrechnung ist grundsätzlich der Eigentümer.

In Einzelfällen besteht die Möglichkeit der direkten Abrechnung mit dem Mieter. Hierfür muss der Mieter der Gemeindekasse eine entsprechende Abbuchungsermächtigung erteilen, damit bereits die Vorauszahlungsbeträge von dessen Konto eingezogen werden können. Der Eigentümer erhält dann nachrichtlich nur eine Kopie der Abrechnung.

  • Onlinezählerstandserfassung (Jahresablesung zum Ende des Kalendejahres)
  • Zählerstandsmeldung aufgrund Eigentumswechsel/Verkauf des Gebäudes

Umstellung auf digital messende und fernauslesbare Hauswasserzähler

Die Novelle der EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED) schreibt künftig die Installation fernablesbarer Zähler und Kostenverteiler sowie unterjährige Verbrauchsinformationen für die Hausbewohner vor. Die Verbraucher haben den Rechtsanspruch, häufiger und besser als bisher über ihren Energie- und Wasserverbrauch informiert zu werden. Die digital messenden Funkwasserzähler mit integrierter Kommunikation sind unerlässlich zur Optimierung der Netzüberwachung und zur Reduzierung der Wasserverluste und bieten die Genauigkeit und Zuverlässigkeit, um die digitale Transformation voranzutreiben.

Vorgaben für die Hausinstallation:
Gemäß DIN EN 14154-2:2011-06, DIN 1988 sowie des DVGW-Arbeitsblattes W 406 ist die Zähleranlage so zu gestalten, dass keine mechanischen Spannungen auf den Zähler einwirken. Die fachgerechte Installation eines Wasserzählerbügels ist hier dringend erforderlich, um diese technischen Anforderungen auf einfache Art zu erfüllen (siehe Einbauschema). Hierbei sollte beachtet werden, dass die Wasserleitung nicht als Erdung des Gebäudes verwendet werden darf.

Sollten Sie derzeit noch nicht auf aktuellem Stand oder die Vorrichtung bereits in einem desolaten Zustand (rostig) sein, muss die Installation durch eine Fachfirma bis spätestens 30. April 2025 erfolgen bzw. erneuert werden.

Die Vorgabe gemäß DIN EN 14154-2:2011-06 bzw. DIN 1988 ist zwingende Voraussetzung für die Installation von digital messenden Funkwasserzählern!

Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung (Frau Mahle: 07352-9227-20).

weitere Informationen

Trinkwasseruntersuchungen

Wasseranalyse durch Eurofins Institut Jäger GmbH

Das beauftragte Prüflaboratorium ist durch die DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 akkreditiert. Die Akkreditierung gilt nur für den in der Urkundenanlage (D-PL-14201-01-00) aufgeführten Umfang.

Das vom Zweckverband Wasserversorgung Rottumtal gelieferte Trinkwasser wird regelmäßig entsprechend den gesetzlichen Vorschriften untersucht.

Bei der Untersuchung im Januar/Februar 2025 kann zusammenfassend festgestellt werden, dass sämtliche Grenzwerte eingehalten sind und das Trinkwasser im gesamten Verbandsgebiet vollumfänglich den Bestimmungen der Trinkwasserverordnung entspricht.

Nachstehend aufgeführt sind die Befunde für den Nitratwert und die Wasserhärte:

  • Nitrat
    Wasser vom HB Steinhausen und HB Hohbäumle (ganze Gemeinde Steinhausen): 36 mg/l
    Grenzwert: 50 mg/l
  • Wasserhärte
    Wasser vom HB Steinhausen und HB Hohbäumle (ganze Gemeinde Steinhausen): 14,4° dH
    Grenzwert: 2,5 mmol
  • Härtebereich: hart

dH = deutscher Härtegrad

Nach dem "Wasch- und Reinigungsmittelgesetz" ist Wasser in folgende Härtebereiche zuzuordnen

  • weich Bereich bis 1,5 mmol/l (< 8,4°dH) 
  • mittel Bereich bis 2,5 mmol/l (8,4°dH bis 14,0°dH)
  • hart Bereich von mehr als 2,5 mmol/l (> 14,0°dH)

Die vollständigen Analysen können von Interessierten auf dem Rathaus eingesehen werden oder stehen hier zum Download (PDF-Dokument) bereit .

Druckzonen

Wasserdruck im Gemeindegebiet

Steinhausen NZ

  • Höhenlage Versorgungsgebiet (m): 630 - 650
  • zugeordneter Hochbehälter: Steinhausen Fassungsvermögen 500 m³
  • Wasserspiegellage Druckhöhe min/max (m): 679,00 - 682,00
  • Ruhedruck min/max (m): 29,0 - 2,0
  • Ruhedruck min/max (bar): 2,90 - 5,20

Rottum

  • Höhenlage Versorgungsgebiet (m): 616 - 635
  • zugeordneter Hochbehälter: Steinhausen Fassungsvermögen 500 m³
  • Wasserspiegellage Druckhöhe min/max (m): 679,00 - 682,00
  • Ruhedruck min/max (m): 44,0 - 66,0
  • Ruhedruck min/max (bar): 4,40 - 6,60

Steinhausen HZ

  • Höhenlage Versorgungsgebiet (m): 650 - 665
  • zugeordneter Hochbehälter: Hohbäumle Fassungsvermögen 500 m³
  • Wasserspiegellage Druckhöhe min/max (m): 710,00 - 713,00
  • Ruhedruck min/max (m): 48,0 - 63,0
  • Ruhedruck min/max (bar): 4,80 - 6,30

Rottum Einöde

  • Höhenlage Versorgungsgebiet (m): 650 - 667
  • zugeordneter Hochbehälter: Hohbäumle Fassungsvermögen 500 m³
  • Wasserspiegellage Druckhöhe min/max (m): 710,00 - 713,00
  • Ruhedruck min/max (m): 47,0 - 63,0
  • Ruhedruck min/max (bar): 4,70 - 6,30

Ehrensberg

  • Höhenlage Versorgungsgebiet (m): 645 - 673
  • zugeordneter Hochbehälter: Hohbäumle Fassungsvermögen 500 m³
  • Wasserspiegellage Druckhöhe min/max (m): 710,00 - 713,00
  • Ruhedruck min/max (m): 37,0 - 68,0
  • Ruhedruck min/max (bar): 3,70 - 6,80

Englisweiler

  • Höhenlage Versorgungsgebiet (m): 644 - 668
  • zugeordneter Hochbehälter: Hohbäumle Fassungsvermögen 500 m³
  • Wasserspiegellage Druckhöhe min/max (m): 710,00 - 713,00
  • Ruhedruck min/max (m): 42,0 - 69,0
  • Ruhedruck min/max (bar): 4,20- 6,90

Bellamont

  • Höhenlage Versorgungsgebiet (m): 677 - 689
  • zugeordneter Hochbehälter: Hohbäumle Fassungsvermögen 500 m³
  • Wasserspiegellage Druckhöhe min/max (m): 710,00 - 713,00
  • Ruhedruck min/max (m): 38,0 - 54,0
  • Ruhedruck min/max (bar): 3,80 - 5,40

weitere Hinweise

Bauwasser

Bauwasser kann nur für Neubauten beantragt werden. Ein formloser Antrag muss mindestens 10 Tage vorher beim Bürgermeisteramt (Frau Mahle, Telefonnummer: 07352 9227-20) eingereicht werden, damit die Mitarbeiter des Bauhofes den Anschluss rechtzeitig einrichten können.

Einbau einer Wasseruhr

Ist der Neu- bzw. Anbau bezugsfertig, muss für den Einbau der Wasseruhr (Hauptwasserzähler und ggf. Unterzähler/Gartenwasserzähler) ein entsprechender Antrag beim Bürgermeisteramt eingereicht werden. Ausschließlich die Mitarbeiter des Bauhofes sind für die Installation der im Gemeindeeigentum stehenden Wasseruhren zuständig. Die Mitarbeiter setzen sich telefonisch mit Ihnen in Verbindung, um einen entsprechenden Termin zu vereinbaren.

Damit die Wasseruhr installiert werden kann, muss vorab die vorgeschriebene Halterung von einem Installateur angebracht sein.

Zählerstandsmeldung bei Hausverkäufen

Bei einem Hausverkauf ist es notwendig, dass uns der Verkäufer den Zählerstand der Wasseruhr bei Auszug oder Übergabe des Hauses und die Anschrift des neuen Eigentümers sofort mitteilt. Nur so kann eine klare Abgrenzung des Wasserverbrauchs erfolgen und eine korrekte Abrechnung für den alten Eigentümer erstellt werden.

Zum Formular Zählerstandsmeldung

Defekte Installationen

Immer wieder kommt es vor, dass in einzelnen Haushalten Sicherheitsarmaturen wie Druckminderer oder Überdruckventile defekt sind. Deshalb sollten Sie in regelmäßigen Abständen den Stand der Wasseruhr überprüfen.