Nachfolgend erhalten Sie ausführliche Informationen zu aktuellen Themen der Wasserversorgung:
Wassergewinnung & -förderung
Im Jahr 1994 haben sich die Stadt Ochsenhausen und die Nachbargemeinden Steinhausen an der Rottum und Erlenmoos zum Zweckverband Wasserversorgung Rottumtal (ZV WRT) zusammengeschlossen. Der Verband hat die Aufgabe, seinen Mitgliedern trinkbares Wasser im Sinne der Trinkwasserverordnung in ausreichender Menge und mit ausreichendem Druck zu liefern.
In den Jahren 1994 bis 1999 hat der ZV WRT rd. 12.000.000 € investiert und hat damit eine hochmoderne und langfristig sichere Wasserversorgung geschaffen. Der ZV WRT versorgt die derzeit rd. 12.000 Einwohner der Verbandsgemeinden. Durch die zahlreichen Teilorte und Einzelhöfe hat das Verbandsgebiet eine Fläche von weit über 100 km². Das Leitungsnetz hat eine Länge von rd.135 km.
Das benötigte Wasser wird aus mehreren Brunnen und Quellen zu Tage gefördert. Auf dem Gebiet der Gemeinde Steinhausen befindet sich die Grundwasserfassung "Zwire" in Rottum.
Das Versorgungsgebiet gliedert sich in 2 Bereiche: In das vom Wasserwerk Heselsberg in Ochsenhausen belieferte Versorgungsgebiet Nord und das an die Grundwasserversorgung "Zwire" in Rottum angeschlossene Versorgungsgebiet Süd. Beide Gebiete sind über einen leistungsfähigen Verbund miteinander verknüpft, so dass auch beim etwaigen Ausfall einer Anlage oder bei Wassermangel die Wasserversorgung im gesamten Verbandsgebiet gesichert ist.
Wasserlieferung
Die Versorgung der Gemeinde Steinhausen a. d. Rottum erfolgt über den Hochbehälter Steinhausen a. d. Rottum und den Hochbehälter Hohbäumle. Diese beiden Hochbehälter werden in der Regel von der Grundwasserfassung "Zwire", Rottum, aus gespeist. Die Wasserlieferung durch den Zweckverband Wasserversorgung Rottumtal erfolgt bis zur jeweiligen Ortsgrenze.
Wasserverteilung & Unterhaltung Ortsnetz
Die Wasserverteilung sowie die Unterhaltung des Ortsnetzes erfolgt durch die Gemeinde Steinhausen a. d. Rottum.
Wasserabrechnung
Die Wasserabrechnung erfolgt durch die Gemeinde Steinhausen an der Rottum.
Empfänger der Wasserabrechnung ist grundsätzlich der Eigentümer.
In Einzelfällen besteht die Möglichkeit der direkten Abrechnung mit dem Mieter. Hierfür muss der Mieter der Gemeindekasse eine entsprechende Abbuchungsermächtigung erteilen, damit bereits die Vorauszahlungsbeträge von dessen Konto eingezogen werden können. Der Eigentümer erhält dann nachrichtlich nur eine Kopie der Abrechnung.
- Onlinezählerstandserfassung (Jahresablesung zum Ende des Kalendejahres)
- Zählerstandsmeldung aufgrund Eigentumswechsel/Verkauf des Gebäudes
weitere Informationen
Trinkwasseruntersuchungen
Wasseranalyse durch Eurofins Institut Jäger GmbH
Das beauftragte Prüflaboratorium ist durch die DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 akkreditiert. Die Akkreditierung gilt nur für den in der Urkundenanlage (D-PL-14201-01-00) aufgeführten Umfang.
Das vom Zweckverband Wasserversorgung Rottumtal gelieferte Trinkwasser wird regelmäßig entsprechend den gesetzlichen Vorschriften untersucht.
Bei der Untersuchung im Januar/Februar 2023 kann zusammenfassend festgestellt werden, dass sämtliche Grenzwerte eingehalten sind und das Trinkwasser im gesamten Verbandsgebiet vollumfänglich den Bestimmungen der Trinkwasserverordnung entspricht.
Nachstehend aufgeführt sind die Befunde für den Nitratwert und die Wasserhärte:
- Nitrat
Wasser vom HB Steinhausen und HB Hohbäumle (ganze Gemeinde Steinhausen): 33 mg/l
Grenzwert: 50 mg/l - Wasserhärte
Wasser vom HB Steinhausen und HB Hohbäumle (ganze Gemeinde Steinhausen): 13,2° dH
Grenzwert: 2,5 mmol - Härtebereich: hart
dH = deutscher Härtegrad
Nach dem "Wasch- und Reinigungsmittelgesetz" ist Wasser in folgende Härtebereiche zuzuordnen
- weich Bereich bis 1,5 mmol/l (< 8,4°dH)
- mittel Bereich bis 2,5 mmol/l (8,4°dH bis 14,0°dH)
- hart Bereich von mehr als 2,5 mmol/l (> 14,0°dH)
Die vollständigen Analysen können von Interessierten auf dem Rathaus eingesehen werden oder stehen hier zum Download (PDF-Dokument, 266,89 KB, 19.04.2023) bereit .
Druckzonen
Wasserdruck im Gemeindegebiet
Steinhausen NZ
- Höhenlage Versorgungsgebiet (m): 630 - 650
- zugeordneter Hochbehälter: Steinhausen Fassungsvermögen 500 m³
- Wasserspiegellage Druckhöhe min/max (m): 679,00 - 682,00
- Ruhedruck min/max (m): 29,0 - 2,0
- Ruhedruck min/max (bar): 2,90 - 5,20
Rottum
- Höhenlage Versorgungsgebiet (m): 616 - 635
- zugeordneter Hochbehälter: Steinhausen Fassungsvermögen 500 m³
- Wasserspiegellage Druckhöhe min/max (m): 679,00 - 682,00
- Ruhedruck min/max (m): 44,0 - 66,0
- Ruhedruck min/max (bar): 4,40 - 6,60
Steinhausen HZ
- Höhenlage Versorgungsgebiet (m): 650 - 665
- zugeordneter Hochbehälter: Hohbäumle Fassungsvermögen 500 m³
- Wasserspiegellage Druckhöhe min/max (m): 710,00 - 713,00
- Ruhedruck min/max (m): 48,0 - 63,0
- Ruhedruck min/max (bar): 4,80 - 6,30
Rottum Einöde
- Höhenlage Versorgungsgebiet (m): 650 - 667
- zugeordneter Hochbehälter: Hohbäumle Fassungsvermögen 500 m³
- Wasserspiegellage Druckhöhe min/max (m): 710,00 - 713,00
- Ruhedruck min/max (m): 47,0 - 63,0
- Ruhedruck min/max (bar): 4,70 - 6,30
Ehrensberg
- Höhenlage Versorgungsgebiet (m): 645 - 673
- zugeordneter Hochbehälter: Hohbäumle Fassungsvermögen 500 m³
- Wasserspiegellage Druckhöhe min/max (m): 710,00 - 713,00
- Ruhedruck min/max (m): 37,0 - 68,0
- Ruhedruck min/max (bar): 3,70 - 6,80
Englisweiler
- Höhenlage Versorgungsgebiet (m): 644 - 668
- zugeordneter Hochbehälter: Hohbäumle Fassungsvermögen 500 m³
- Wasserspiegellage Druckhöhe min/max (m): 710,00 - 713,00
- Ruhedruck min/max (m): 42,0 - 69,0
- Ruhedruck min/max (bar): 4,20- 6,90
Bellamont
- Höhenlage Versorgungsgebiet (m): 677 - 689
- zugeordneter Hochbehälter: Hohbäumle Fassungsvermögen 500 m³
- Wasserspiegellage Druckhöhe min/max (m): 710,00 - 713,00
- Ruhedruck min/max (m): 38,0 - 54,0
- Ruhedruck min/max (bar): 3,80 - 5,40
weitere Hinweise
Bauwasser
Bauwasser kann nur für Neubauten beantragt werden. Ein formloser Antrag muss mindestens 10 Tage vorher beim Bürgermeisteramt (Frau Mahle, Telefonnummer: 07352 9227-20) eingereicht werden, damit die Mitarbeiter des Bauhofes den Anschluss rechtzeitig einrichten können.
Einbau einer Wasseruhr
Ist der Neu- bzw. Anbau bezugsfertig, muss für den Einbau der Wasseruhr (Hauptwasserzähler und ggf. Unterzähler/Gartenwasserzähler) ein entsprechender Antrag beim Bürgermeisteramt eingereicht werden. Ausschließlich die Mitarbeiter des Bauhofes sind für die Installation der im Gemeindeeigentum stehenden Wasseruhren zuständig. Die Mitarbeiter setzen sich telefonisch mit Ihnen in Verbindung, um einen entsprechenden Termin zu vereinbaren.
Damit die Wasseruhr installiert werden kann, muss vorab die vorgeschriebene Halterung von einem Installateur angebracht sein.
Wasseruhren vor Frost schützen !
Das Bürgermeisteramt möchten allen Hausbesitzern, vor allem von Roh-/Neubauten, empfehlen, die Wasseruhren vor Frost und Kälte zu schützen; also: Kellerfenster schließen und die in ungeschützten Räumen und Schächten montierten Wasseruhren frostsicher einmummen.
Bedenken Sie bitte: Schäden an Wasseruhren, die durch Selbstverschulden entstehen, müssen zu Lasten des jeweiligen Wasserabnehmers behoben werden.
Wichtige Regeln zum Schutz der Wasserleitungen bei Frostgefahr:
Alljährliche Vorbereitung
Mit Eintritt der Kälte in Kellern und in der Nähe von Wasserleitungen und Wasserzählern Türen und Fenster immer geschlossen halten. Beschädigte Fensterscheiben und schlecht schließende Fenster rechtzeitig Instand setzen.
Wasserzähler und frei liegende Wasserrohre in frostgefährdeten Räumen mit Isolierstoffen umhüllen. Hierzu können Kork, Glaswolle, Sägespäne, Torfmull oder Säcke benutzt werden.
Wasserzählerschächte im Freien dicht abdecken, mit Stroh ausfüllen oder hölzernen Zwischenboden einlegen. Die leichte Bedienung der Absperrhähne und Wasserzähler darf dadurch nicht behindert werden.
Maßnahmen bei strengem Frost
Bei strengem Frost die geschlossenen Türen und Fenster im Keller und in der Nähe von Wasserleitungen und Wasserzählern zusätzlich frostsicher abdichten. Zur Abdeckung von Flächen dienen Strohmatten, Rupfen, Decken, Säcke, Pappe, möglichst in dicker Schicht. Spalten und Ritzen durch Wülste mit Stroh- oder Altpapierfüllung abdichten.
Alle Zapfstellen kurz öffnen und nach dem Entleeren der Steigestränge sofort wieder schließen. Auch im Kellergeschoss notfalls die Leitungen bis zum Hauptabsperrhahn entleeren.
Bei Wiederinbetriebnahme der Hausinnenleitungen Wasser langsam zufließen lassen. Höchstgelegene Zapfstellen entlüften, Leerlaufhähne schließen.
Genügen diese Maßnahmen zum Schutz vor Einfrieren nicht, so kann der Ausfluss eines dünnen Wasserstrahls aus Leerlaufhähnen oder Zapfhähnen erwogen werden. Diese Maßnahme ist ständig zu überwachen.
ACHTUNG!!!
Der Wasserverbrauch geht auf Rechnung des Abnehmers. Bei längeren Zeiträumen ist er erheblich.
Eingefrorene Innenleitungen nicht mit Lötlampen oder offenem Feuer auftauen. Fachmann heranziehen, damit das Auftauen an der richtigen Stelle begonnen wird!
Das Bürgermeisteramt bittet dringend, diese wichtigen Regeln sowohl im eigenen als auch im allgemeinen Interesse zu beachten.