Einleitungsbeschluss über den Beginn Vorbereitender Untersuchungen gemäß §141 BauGB im Bereich „Ortsmitte“
Der Gemeinderat der Gemeinde Steinhausen a.d. Rottum beschließt am 22.04.2020 den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 Abs. 3 Satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB).
Die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes ergibt sich aus dem Lageplan der STEG Stadtentwicklung GmbH mit Datum vom 09.03.2020 (Originalmaßstab M 1:1000). Das Untersuchungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im vorgenannten Lageplan abgegrenzte Fläche und umfasst ca. 10,78 ha. Der Lageplan ist Bestandteil des Einleitungsbeschlusses.
In dem abgegrenzten Gebiet liegen städtebauliche Missstände und Mängel nach BauGB vor, die im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen näher untersucht und dargestellt werden sollen.
Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, zur Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen einen entsprechenden Vertrag mit einem Sanierungsbeauftragten oder Sanierungsträger i.S.d. § 157 BauGB abzuschließen.
Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen; § 141 Abs. 3 Satz 2 BauGB. Dabei ist auf die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB hinzuweisen.
Steinhausen a.d. Rottum, 22.04.2020
Dr. Hans-Peter Reck
Bürgermeister
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