Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis in Coronazeiten
Über nachstehenden Link gelangen Sie zur öffentlichen Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Landtagswahl Baden-Württemberg am 14. März 2021.
! Wichtiger Hinweis !
Zur Einsichtnahme des Wählerverzeichnisses im Zeitraum Montag, 22. Februar 2021 bis Freitag, 26. Februar 2021 stehen wir Ihnen während der allgemeinen Sprechzeiten zur Verfügung.
Sie können zur die Einsichtnahme telefonisch einen Termin vereinbaren, Tel. 07352-92270 oder einfach an der Haustüre des Rathauses klingeln.
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