Corona-Verordnung: Neue Regelungen ab 12. Januar 2022
Steinhausen an der Rottum
Ab dem 12. Januar 2022 gelten weitere Corona-Regelungen. Damit soll verhindert werden, dass sich die Omikron-Variante schnell verbreitet und die Infektionszahlen wieder in die Höhe schießen. Es gilt weiterhin die Alarmstufe II der Corona-Verordnung.
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