Regelung zum Kundenverkehr im Rathaus
In Baden-Württemberg laufen am Samstag, 2. April 2022 nach über zwei Jahren Pandemie nahezu alle Corona-Schutzmaßnahmen aus. Die Koalition aus Grünen und CDU verständigte sich am Dienstag darauf, die im Bundesgesetz noch vorgesehenen Hotspot-Regeln nicht anzuwenden.
Konkret bedeutet dies für Ihren Besuch im Rathaus folgendes:
Das Rathaus ist zu den gewohnten Öffnungszeiten auch ohne vorherige Terminvereinbarung geöffnet.
Eine Voranmeldung per Telefon oder E-Mail wäre jedoch wünschenswert.
Beim Betreten des Rathauses gilt keine Maskenpflicht mehr. Dennoch bitten wir Sie höflichst darum, zum eigenen Schutz und zum Schutz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, einen geeigneten Mund-Nasenschutz (FFP2- oder zumindest OP-Maske) zu tragen.
Personen mit Krankheitssymptomen haben weiterhin keinen Zutritt !
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