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Gutachterausschuss „Östlicher Landkreis Biberach“ - Information zur Grundsteuerreform

Steinhausen an der Rottum, den 13. 06. 2022

Information zu den Bodenrichtwerten für die anstehende Grundsteuerreform

 

Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 (u.a. für die bevorstehende Grundsteuerreform) werden bis zum 30.06.2022 auf dem Bodenrichtwertportal BORIS-BW im Internet unter www.gutachterausschuesse-bw.de veröffentlicht.

 

Erst im Zeitraum zwischen dem 01.07.2022 und dem 31.10.2022 können die benötigten Angaben beim Finanzamt eingereicht werden. Hierzu wird das Finanzamt im Mai/Juni ein Informationsschreiben rund um das Thema Grundsteuerreform an alle Grundstückseigentümer versenden.

Des Weiteren haben die Finanzämter im Internet unter www.grundsteuer-bw.de weitere Informationen bereitgestellt.

 

Wir bitten Sie daher noch um ein wenig Geduld und um ihr Verständnis!

 

Bild zur Meldung: Gutachterausschuss „Östlicher Landkreis Biberach“ - Information zur Grundsteuerreform

Kontakt
 

Gemeinde

Steinhausen an der Rottum

Ehrensberger Straße 13

88416 Steinhausen

 

Telefon 07352/9227-0

Telefax 07352/9227-16

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