Öffentliche Bekanntmachung - Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Kemnat“
Aufstellung einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Kemnat“
Der Gemeinderat der Gemeinde Steinhausen an der Rottum hat am 13. Juli 2022 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Kemnat“ aufzustellen (Aufstellungsbeschluss) und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.
Der räumliche Geltungsbereich der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung umfasst eine Gesamtfläche von ca. 4,59 ha.
Von der Gesamtfläche beträgt die Fläche der Klarstellungssatzung ca. 4,12 ha, mit den Flurstücken Nr. 435/3, 404, 435/2, 415, 421/7, 403/1, 429/1, 414 und Teilflächen der Flurstücke Nr. 429, 428/1, 428/3, 401, 430, 435/1, 413, 421/1 sowie Teilflächen der öffentlichen Verkehrsflächen, Flurstücke Nr. 410 und 438,
Von der Gesamtfläche beträgt die Fläche der Ergänzungssatzung ca. 0,47 ha, mit einer südöstlichen Teilfläche des Flurstückes Nr. 421/1 und Teilflächen der öffentlichen Verkehrsfläche, Flurstück Nr. 413/1.
Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt (schwarzgestrichelt umrandet) dargestellt.
Maßgebend ist der Entwurf der Abrundungssatzung in der Fassung vom 06.05.2022 vom Stadtplaner Dipl.-Ing. (TU) Rainer Waßmann (PLANWERKSTATT am Bodensee) aus Langenargen.
Ziel und Zwecke der Planung:
Der in Bellamont-Kemnat ansässige Baggerbetrieb Lang-Gaum will sich weiterentwickeln. Begonnen als Nebenerwerbsbetrieb hat er in der Zwischenzeit auch Vollbeschäftigte.
Neben Baggerarbeiten führt der Betrieb auch Tiefbauarbeiten jeglicher Art aus. Um seinen Maschinenpark ordentlich unterbringen und pflegen zu können, ist der Bau einer Maschinenhalle geplant.
Eine Verlegung des Betriebs nach Steinhausen a.d.R. (Gewerbegebiet Wackenrain) kommt nicht in Betracht, da der Betriebsinhaber in Kemnat seinen Wohnsitz hat.
Das Plangebiet der Ergänzungsfläche ist dem Außenbereich nach § 35 BauGB zuzurechnen. Das Vorhaben ist daher auf der Basis des geltenden Planungsrechts nicht zulässig. Für die Errichtung der geplanten Halle ist die Aufstellung einer Ergänzungssatzung erforderlich.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung findet in Form einer Planauflage im Rathaus der Gemeinde Steinhausen an der Rottum, Ehrensberger Straße 13 in 88416 Steinhausen an der Rottum vom 01.08.2022 bis 02.09.2022 (je einschließlich) während der üblichen Öffnungszeiten statt. Dabei wird Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung gegeben.
Steinhausen an der Rottum, den 18.07.2022
Hans-Peter Reck
Bürgermeister
Bild zur Meldung: Öffentliche Bekanntmachung - Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Kemnat“