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Öffentliche Bekanntmachung - Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Gewerbegebiet Wackenrain II – Änderung und Erweiterung "

Steinhausen an der Rottum, den 01. 12. 2022

Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften

„Gewerbegebiet Wackenrain II – Änderung und Erweiterung "

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Steinhausen an der Rottum hat am 23.11.2022 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zum Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften "Gewerbegebiet Wackenrain II – Änderung und Erweiterung" in der Fassung vom 15.11.2022 gebilligt und beschlossen, diesen gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen (Auslegungsbeschluss).

 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 1,45 ha, mit Teilflächen der Flurstücke Nr. 4/6, 2, 3, 122 und der Straße Im Wackenrain Flurstück Nr. 122/1.

 

Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

Im Norden    durch Teilflächen der Flurstücke Nr. 122 sowie der Straße Im Wackenrain Flurstück Nr. 122/1,

Im Osten        durch die Flurstücke Nr. 3/2, 10, 4/4, 4, 1, 9 sowie Teilflächen des Flurstückes Nr. 2,

Im Süden        durch das Flurstück Nr. 10/1 sowie einer Teilfläche des Flurstückes Nr.4/6,

Im Westen     durch das Flurstück Nr. 4/5 sowie Teilflächen der Flurstücke Nr.2, 3 und der Straße Im Wackenrain Flurstück Nr. 122/1.

 

Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt (schwarzgestrichelt umrandet) dargestellt.

 

Bebauungsplan Gewerbegebiet Wackenrain II - Änderung und Erweiterung

 

Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 15.11.2022 vom Stadtplaner Dipl.-Ing. (TU) Rainer Waßmann (PLANWERKSTATT am                          Bodensee) aus Langenargen.

 

Ziel und Zwecke der Planung:

Im Teilort Steinhausen a.d. Rottum ist seit dem 01.02.1980 der Bebauungsplan Wackenrain (GE) mit einer Fläche von 2,2 ha rechtsverbindlich und teilweise erschlossen. Zwei Betriebe sind dort angesiedelt, weitere Flächen sind nicht im Gemeindeeigentum. Die Eigentümer sind derzeit leider nicht bereit, ihre Grundstücke zum Zwecke der Bebauung zu veräußern. Dies bedeutet, dass diese Fläche für eine Gewerbeansiedlung zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht zur Verfügung stehen.

 

Im unmittelbaren südlichen Anschluss an das Gewerbegebiet „Wackenrain“ konnte die Gemeinde eine Grundstücksfläche von ca. 1,2 ha erwerben. Seit dem 22.06.2006 ist der Bebauungsplan „Wackenrain II“ rechtsverbindlich. Ebenso ist die Erschließungsplanung durchgeführt worden. Mangels Nachfrage ist die Maßnahme jedoch bisher nicht umgesetzt worden.

 

Grundsätzlich unterstützt die Gemeinde die Weiterentwicklung von ortsansässigen Handwerks- und Gewerbebetrieben und ermöglicht auch eine Neuansiedlung. Die Entwicklung von ortsansässigen Betrieben ist i. d. R. am vorhandenen Standort bzw. in deren unmittelbarer Nähe gewünscht.

Deshalb hat die Gemeinde auch keine weiteren Flächen in Bellamont, Rottum oder Steinhausen a.d.R. im aktuellen Flächennutzungsplan ausgewiesen. Es ist auch nicht beabsichtigt, neben den o. g. ein zusätzliches Gewerbegebiet auszuweisen, zumal einige Betriebe an ihrem Standort Erweiterungsmöglichkeiten haben. 

 

Die Gemeinde erwirbt derzeit Flächen, um die sehr aufwendige bisherige Erschließung über die Ehrensberger Straße für das Baugebiet Wackenrain II einfacher umzusetzen. Zudem sollen weitere Flächen, die im FNP als Gewerbeflächen vorgesehen sind, in einen der Bebauungspläne aufgenommen werden.

 

Öffentliche Auslegung

Die öffentliche Auslegung findet in Form einer Planauflage im Rathaus der Gemeinde Steinhausen a.d. Rottum, Ehrensberger Straße 13 in 88416 Steinhausen an der Rottum vom 12.12.2022 bis 20.01.2023 (je einschließlich) während der üblichen Öffnungszeiten statt. Dabei wird Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung gegeben. Bitte beachten Sie, dass an den gesetzlichen Feiertagen das Rathaus nicht geöffnet hat.

 

Während der Auslegungsfrist können – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen im Rathaus der Gemeinde Steinhausen a.d. Rottum abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben können.

 

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Sie enthal­ten folgende Arten umweltbezogener Informationen:

 

Artenschutz

Ein Vorkommen der in Kap. 5 behandelten Arten der Roten Listen und streng geschützten Arten kann Stand heutiger Kenntnis im Vorhabensgebiet ausgeschlossen werden. Um bau- und anlagebedingte Beeinträchtigungen auszuschließen, sind folgende Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung vorgesehen:

-  Insektenfreundliche Lichtinstallation (keine Beleuchtung Richtung Offenland,

   weißwarmes Licht, Beleuchtung nach unten).

-  Baufeldfreimachung in der vogelbrutfreien Zeit (Oktober bis Februar)

Bei Umsetzung der Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung kann davon ausgegangen werden, dass durch das Bauvorhaben kein Verbotstatbestand nach §44 BNatSchG ausgelöst wird. Kartierungen werden als nicht notwendig erachtet.

 

Umweltbericht

Zusammenfassung

Der Umweltbericht wurde entsprechend § 14g Abs. 2 ÄndE UVPG und Anlage 1 BauGB erstellt, um die Belange von Natur und Umwelt sowie die voraussichtlichen Auswirkungen des geplanten Bauvorhabens darzustellen.

In Steinhausen a. d. Rottum ist seit dem 01.02.1980 der Bebauungsplan „Wackenrain“ (GE) mit einer Fläche von 2,2 ha rechtsverbindlich und teilweise erschlossen. Zwei Betriebe sind dort angesiedelt, weitere Flächen sind nicht im Gemeindeeigentum. Im unmittelbaren südlichen Anschluss an das Gewerbegebiet „Wackenrain“ konnte die Gemeinde eine Grundstücksfläche von ca. 1,2 ha erwerben. Seit dem 22.06.2006 ist der Bebauungsplan „Wackenrain II“ rechtsverbindlich. Ebenso ist die Erschließungsplanung durchgeführt worden. Mangels Nachfrage wurde die Maßnahme jedoch bisher nicht umgesetzt worden. Inzwischen besteht Nachfrage zur Bebauung. Die Gemeinde erwirbt derzeit Flächen, um die bisher sehr aufwendige Erschließung über die Ehrensberger Straße für das Baugebiet im Ganzen einfacher umzusetzen.

Zudem sollen weitere Flächen, die im FNP als Gewerbeflächen vorgesehen sind, in den Bebauungsplan aufgenommen werden.

Die Erweiterungsfläche schließt im Norden an das bestehende Gewerbegebiet an und kann über vorhandene Verkehrswege erschlossen werden. Es wird daher ressourcenschonend mit der Landschaft umgegangen.

Die Relevanzprüfung kam zu dem Ergebnis, dass bei Umsetzung der Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung kann davon ausgegangen werden kann, dass durch das Bauvorhaben kein Verbotstatbestand nach §44 BNatSchG ausgelöst wird. Kartierungen waren in Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde nicht erforderlich.

Nach Prüfung der zu untersuchenden Schutzgüter ist davon auszugehen, dass im Sinne der Umweltverträglichkeit z. T. Beeinträchtigungen des Untersuchungsraumes auftreten, die einen Aus-gleich erforderlich machen.

Mögliche, z. T. nachhaltige Beeinträchtigungen können jedoch durch Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen reduziert, sowie durch adäquate Maßnahmen zum Ausgleich und Ersatz innerhalb des Gewerbegebiets kompensiert werden. Die Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung, sowie Vorgaben zu Ausgleich und Ausführung der Pflanzungen wurden in den Textteil und die Begründung des Bebauungsplanes übernommen. Die festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen der bereits bestehenden Bebauungspläne „Wackenrain“ und „Wackenrain II“ bestehen weiterhin.

 

Im Rahmen des Umweltberichtes konnte der Nachweis erbracht werden, dass es sich bei dem geplanten Bauvorhaben um einen nachhaltigen Eingriff in Natur und Landschaft handelt, dieser jedoch unter Berücksichtigung der oben genannten Maßgaben in vollem Umfang kompensierbar ist.

 

Elektronische Information:

Der Inhalt der Bekanntmachung und die Unterlagen können im genannten Zeitraum über die                       Homepage der Gemeinde Steinhausen an der Rottum unter: https:// www.steinhausen-rottum.de eingesehen werden.

 

Steinhausen an der Rottum, den 28.11.2022

 

gez. Hans-Peter Reck

Bürgermeister

 

 

Bild zur Meldung: Öffentliche Bekanntmachung - Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Gewerbegebiet Wackenrain II – Änderung und Erweiterung "

Kontakt
 

Gemeinde

Steinhausen an der Rottum

Ehrensberger Straße 13

88416 Steinhausen

 

Telefon 07352/9227-0

Telefax 07352/9227-16

schreiben

 

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag

08.00 bis 12.00 Uhr

Mittwoch

16.00 bis 18.00 Uhr

oder Termine nach Vereinbarung

 
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