Landesfamilienpass - Gutscheinkarten für 2023 sind da
Familien mit einem Landesfamilienpass können auch 2023 wieder Staatliche Schlösser und Gärten und die Staatlichen Museen des Landes unentgeltlich bzw. zu einem ermäßigten Eintritt besuchen. Notwendig dafür ist der Landesfamilienpass und eine Gutscheinkarte, die ab sofort bei der Gemeindeverwaltung, OG, Zimmer Nr. 203, abgeholt werden können. Dort kann auch die Ausstellung eines Landesfamilienpasses beantragt werden.
Familien können einen Landesfamilienpass beantragen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
- Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern, die mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Familien mit einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind, die mit diesem in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Familien, die Kinderzugschlags-, Wohngeld- oder Hartz IV-berechtigt sind und die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben und
- Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
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