BannerbildBannerbildBannerbildBannerbildBannerbildBannerbildBannerbildBannerbildBannerbild
RSS-Feed   Als Favorit hinzufügen   Link verschicken   Druckansicht öffnen
 

Landesfamilienpass - Gutscheinkarten für 2023 sind da

Steinhausen an der Rottum, den 11. 01. 2023

Familien mit einem Landesfamilienpass können auch 2023 wieder Staatliche Schlösser und Gärten und die Staatlichen Museen des Landes unentgeltlich bzw. zu einem ermäßigten Eintritt besuchen. Notwendig dafür ist der Landesfamilienpass und eine Gutscheinkarte, die ab sofort bei der Gemeindeverwaltung, OG, Zimmer Nr. 203, abgeholt werden können. Dort kann auch die Ausstellung eines Landesfamilienpasses beantragt werden.

 

Familien können einen Landesfamilienpass beantragen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern, die mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Familien mit einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind, die mit diesem in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Familien, die Kinderzugschlags-, Wohngeld- oder Hartz IV-berechtigt sind und die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben und 
  • Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
 

Bild zur Meldung: Landesfamilienpass - Gutscheinkarten für 2023 sind da

Kontakt
 

Gemeinde

Steinhausen an der Rottum

Ehrensberger Straße 13

88416 Steinhausen

 

Telefon 07352/9227-0

Telefax 07352/9227-16

schreiben

 

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag

08.00 bis 12.00 Uhr

Mittwoch

16.00 bis 18.00 Uhr

oder Termine nach Vereinbarung

 
Veranstaltungen
 

Nächste Veranstaltungen:

04. 06. 2023

 

08. 06. 2023

 

11. 06. 2023

 
 
 
Sonderthemen