Grundsteuerjahresbescheide 2023
In den letzten Tagen wurde den Abgabepflichtigen die Grundsteuerjahresbescheide 2023 zugestellt. Die jeweiligen Fälligkeitstermine sind auf den Bescheiden ausgedruckt. Wir bitten, die Bescheide genau zu prüfen, und bei Unstimmigkeiten das Bürgermeisteramt (Tel. 07352/9227-20) zu informieren. Sofern der Gemeindekasse ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde, ist dies auf den Bescheiden vermerkt. Mittlerweile wurden auch die Bankdaten, die sich durch die Bankenfussion Volksbank / Raiffeisenbank geändert haben, aktualisert. Selbstzahlern wird empfohlen, die Steuerbeträge zu den angegebenen Fälligkeiten rechtzeitig zu überweisen oder der Gemeindekasse ein Lastschriftmandat zu erteilen. Eine Abbuchung führt in erster Linie zu einer Verwaltungsvereinfachung. Gleichzeitig ist sie aber auch vorteilhaft für den Steuerzahler, da hierdurch Säumniszuschläge und Mahngebühren auf jeden Fall vermieden werden können. Sollten Sie sich jedoch nicht für eine Abbuchungsermächtigung entscheiden können, so bitten wir, bei Überweisungen unbedingt das Kassenzeichen anzugeben. Das Kassenzeichen ist auf dem Bescheid oben rechts fett eingerahmt.
Bitte beachten Sie auch die Erläuterungen und Hinweise auf der Rückseite, insbesondere die Rechtsbehelfsbelehrung, und prüfen Sie auch, ob der Bescheid die richtige Anschrift trägt. Im Falle von Unrichtigkeiten bitten wir um entsprechende Nachricht, damit eine Korrektur vorgenommen werden kann.
Bild zur Meldung: Grundsteuerjahresbescheide 2023