GRUNDSTEUERREFORM - Pflicht zur Abgabe der Feststellungserklärung!!!
Das Landesgrundsteuergesetz regelt die Grundsteuer ab Januar 2025 neu. Hierfür müssen EigentümerInnen von Grundstücken die Erklärung für Grundsteuer B bis 31.01.2023 abgeben.
Derzeit werden die Informationsschreiben für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke (Grundsteuer A) an private GrundstückseigentümerInnen versendet. Mit der Abgabe der Erklärung kann bis zum Erhalt des entsprechenden Schreibens gewartet werden.
Die Feststellungserklärungen sind digital über das Portal „Mein ELSTER“ (www.elster.de) an das zuständige Finanzamt zu übermitteln. In begründeten Ausnahmefällen ist auch die Abgabe in Papierform möglich. Weitere Informationen zur Abgabe der Erklärung finden Sie unter www.grundsteuer-bw.de.
Hotline Finanzamt für allgemeine Fragen: 07351 59-7121
Hotline Finanzamt für Fragen zu ELSTER: 07351 59-1360
Kontaktformular und Terminvereinbarung: kontakt.fv-bwl.de
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