Jugendschöffenwahl 2023
Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden Frauen und Männer, die am Amts- bzw. Landgericht als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.
Weitere Informationen zum Amt an sich und zu den persönlichen Voraussetzungen sowie Bewerbungsformulare finden Sie im Internet auf unserer Homepage oder direkt unter www.schoeffenwahl.de oder www.schoeffen-bw.de. Für Rückfragen steht Ihnen Frau Stöhr (Tel. 07352/9227-19) zur Verfügung.
Interessenten bewerben sich für das Jugendschöffenamt bei der Gemeindeverwaltung Steinhausen an der Rottum, Ehrensberger Straße 13, 88416 Steinhausen an der Rottum bis spätestens 23. April 2023.
Die eingegangenen Bewerbungen für das Jugendschöffenamt werden von der Gemeindeverwaltung an den Jugendhilfeausschuss des Kreisjugendamts weitergeleitet. Dieser entscheidet dann über die Aufnahme in die Vorschlagsliste.
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