Schöffenwahl 2023
Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden Frauen und Männer, die am Amts- bzw. Landgericht als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
Die Gemeinde Steinhausen an der Rottum hat hierzu eine Vorschlagsliste zu erstellen. Über die Aufnahme in die Vorschlagsliste entscheidet der Gemeinderat. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Hilfsschöffen.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.
Weitere Informationen zum Amt an sich und zu den persönlichen Voraussetzungen sowie Bewerbungsformulare finden Sie im Internet auf unserer Homepage oder direkt unter www.schoeffenwahl.de oder www.schoeffen-bw.de. Für Rückfragen steht Ihnen Frau Stöhr (Tel. 07352/9227-19) zur Verfügung.
Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) bis zum 31. März 2023 bei der Gemeindeverwaltung Steinhausen an der Rottum, Ehrensberger Straße 13, 88416 Steinhausen an der Rottum.
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