Fälligkeiten Wasser- und Abwassergebühren
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
es stehen wieder die vierteljährlichen Abschlagszahlungen für Wasser- und Abwasser an, welche zum 31. März 2023 fällig sind. Hierzu ist zu beachten:
- Es handelt sich um den Abschlag für das 1. Quartal 2023.
- Der Abschlag liegt dem Wasser- und Abwasserbescheid oder einem danach ergangenen Änderungsbescheid zugrunde.
Bitte halten Sie den Zahlungstermin (31. März) ein. Sonst müssen neben dem eigentlichen Steuerbetrag Säumniszuschläge berechnet werden, wenn die offenen Gebühren drei Tage nach Ablauf des Zahlungstermins noch nicht bei der Gemeindekasse eingegangen sind. Sobald wir eine Mahnung zu verschicken haben, wird ebenfalls eine Mahngebühr erhoben.
Die Überweisung der fälligen Steuerbeträge sollten rechtzeitig unter Angabe des Kassenzeichens erfolgen.
Wenn von Ihnen ein SEPA-Lastschriftmandat der Gemeinde erteilt worden ist, ziehen wir die Beträge zum Fälligkeitsdatum von Ihrem Bankkonto ein.
Ihr Rathaus-Team
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