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Versiegelte Flächen - Änderungen mitteilen

Erstelldatum24.10.2024

Nach Einführung der gesplitteten Abwassergebühr dient der Gebührenberechnung auch die versiegelte Fläche auf dem Grundstück.

Bemessungsgrundlage für die Niederschlagswassergebühr sind die überbauten und darüber hinaus befestigten (versiegelten) Flächen des an die öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossenen Grundstücks, von denen Niederschlagswasser unmittelbar oder mittelbar den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt wird. Grundstückseigentümer sind verpflichtet, Änderungen an Größe oder Versiegelungsgrad zu melden. Diese Meldungen haben innerhalb eines Monats nach dem tatsächlichen Anschluss des Grundstücks an die öffentliche Abwasserbeseitigung unter Angabe von Lage und Größe der Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt wird, zu erfolgen (für das laufende Jahr spätestens bis zum 22. November 2024). Gleiches gilt für die Entsiegelung bisher veranlagter Flächen. Hierzu sind auf einem Lageplan Änderungen, unter Angabe der Versiegelungsarten und der für die Berechnung der Flächen notwendigen Maße, einzuzeichnen.

Die Gemeinde stellt auf Anforderung einen entsprechenden Vordruck zur Verfügung (Telefon: 07352/9227-20).