Landesfamilienpass Gutscheinkarten für 2025 sind da

Erstelldatum22.01.2025
Familien mit einem Landesfamilienpass können auch 2025 wieder Staatliche Schlösser und Gärten und die Staatlichen Museen des Landes unentgeltlich bzw. zu einem ermäßigten Eintritt besuchen. Notwendig dafür ist der Landesfamilienpass und eine Gutscheinkarte, die ab sofort bei der Gemeindeverwaltung, Zimmer 203, abgeholt werden können. Dort kann auch die Ausstellung eines Landesfamilienpasses beantragt werden.
Familien können einen Landesfamilienpass beantragen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
- Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern (dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein), die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Familien, die mit einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind mit mindestens 50 v. H. Erwerbsminderung in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Familien, die Kinderzugschlags-, Wohngeld- oder Bürgergeldberechtigt sind und die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben, und
- Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.