Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025

Erstelldatum20.03.2025
Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Steinhausen an der Rottum für das Haushaltsjahr 2025
Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 12. Februar 2025 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen.
Die beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde gemäß § 81 Absatz 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 13. Februar 2025 vorgelegt. Mit Erlass vom 11. März 2025, hat das Landratsamt Biberach als Rechtsaufsichtsbehörde die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung gemäß § 121 GemO bestätigt und die genehmigungspflichtigen Bestandteile der Haushaltssatzung genehmigt.
Der Haushaltsplan 2025 liegt zur Einsichtnahme von Montag, den 31. März 2025 bis Mittwoch, den 08. April 2025, - je einschließlich – während der üblichen Dienststunden auf dem Rathaus Steinhausen an der Rottum öffentlich aus.
Unterlagen zum Download:
Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2025
Zahlen zum Haushaltsplan 2025 (komprimierte Fassung)
Haushaltsplan 2025 (Gesamtdokument)