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Änderungen bei der Beantragung von Ausweisdokumenten ab dem 01. Mai 2025

Erstelldatum21.05.2025

Ab dem 1. Mai 2025 ...

... ist ein neues Gesetz in Kraft getreten, das die Beantragung von Ausweisdokumenten betrifft. Es werden nur noch digitale Lichtbilder akzeptiert und entgegengenommen.

Die Lichtbilder müssen bei einem zertifizierten Fotografen erstellt werden, der das Bild dann sicher und digital übermittelt. Um bei der Antragstellung auf das Bild zugreifen zu können, ist die Vorlage des QR-Codes, den Sie vom Fotograf erhalten, zwingend erforderlich.

Des Weiteren soll künftig auch die Lichtbildaufnahme direkt im Rathaus möglich sein. Aktuell ist dieser Prozess jedoch aufgrund von Verzögerungen bei der Lieferung des Aufnahmesystems durch die Bundesdruckerei noch nicht möglich.

Wir informieren Sie, sobald die Lichtbildaufnahme vor Ort möglich ist.

Bis 31.07.2025 wird das Lichtbild in Ausnahmefällen auch noch in papiergebundener Form akzeptiert. Das Bild muss jedoch das neue Format (1600x1244 Pixel) aufweisen. Bilder im bisherigen Format können nicht mehr verwendet werden.

Wir bitten um Verständnis, wenn es zu Beginn der Umstellung zu möglichen Verzögerungen und Problemen kommt.