Amtliche Bekanntmachung

Erstelldatum17.12.2025
Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften vom 11. Dezember 2025
Auf Grund von §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Steinhausen an der Rottum am 10. Dezember 2025 folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften vom 18. September 1998, zuletzt geändert am 12. Dezember 2024, beschlossen:
Artikel I
§ 13 Abs. (2) wird wie folgt geändert:
(2) Die Gebühr einschließlich der Betriebskosten beträgt pro Person
- 205,00 € pro Wohnplatz und Kalendermonat in der Unterkunft Ehrensberger Straße 10, 88416 Steinhausen an der Rottum
- 220,00 € pro Wohnplatz und Kalendermonat in der Unterkunft Füramooser Straße 8, 88416 Steinhausen an der Rottum, OT Bellamont
- 220,00 € pro Wohnplatz und Kalendermonat in der Unterkunft Hauptstraße 28,88416 Steinhausen an der Rottum, OT Englisweiler
- 435,00 € pro Wohnplatz und Kalendermonat in der Unterkunft Bergstraße 14, 88416 Steinhausen an der Rottum, OT Rottum
Artikel II
Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzungen wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Ausgefertigt,
Steinhausen an der Rottum, 11. Dezember 2025
gezeichnet
Dr. Hans-Peter Reck
Bürgermeister