Großbrand in Füramoos - Hinweise zur Entsorgung von Brandresten

Erstelldatum24.07.2026
Hinweise zur Entsorgung von Brandresten und für vom Schadensfall betroffene Grundstücksbesitzer:
Soweit Schäden zu beklagen sind, können diese ggf. gegenüber dem Verursacher bzw. dessen Versicherung geltend gemacht werden. Hier ist auch zu klären, wie der oder die Geschädigte der Schadensminderungspflicht am ehesten entsprechen kann. Offenkundig gehört jedenfalls das Räumen größerer Brocken des Brandes zur Vermeidung von weiteren Schäden an Maschinen und Tieren dazu. Entsprechende Brandreste können über den Restmüll entsorgt werden.
Sollte es im Einzelfall dazu kommen, dass verunreinigtes Erntegut der Entsorgung zugeführt werden muss, sollten sich die Betroffenen zunächst direkt an die Firma wenden, von deren Grundstück der Brand ausging. Mit deren Versicherung und mit deren Entsorger wäre das weitere Vorgehen abzustimmen. Es ist zu empfehlen, dies in jedem Fall vor dem Beginn kostenintensiver Maßnahmen zu tun. Sollte es darüber hinaus weitere Unterstützung für den richtigen Entsorgungsweg brauchen, können sich Betroffene gerne an den Abfallwirtschaftsbetrieb Biberach wenden. Die Kontaktdaten lauten:
Reiner Schmid
Landratsamt Biberach
Stv. Betriebsleiter Abfallwirtschaftsbetrieb
Rollinstraße 9
88400 Biberach
Telefon: +49 7351 / 52-6139
Telefax: +49 7351 / 52-5139
Internet: http://www.biberach.de