Einreichung von Bauanträgen ab 01. Januar 2025

Erstelldatum19.01.2025
Ab dem 01.01.2025 ist die digitale Einreichung von Baugesuchen für den örtlichen Zuständigkeitsbereich der unteren Baurechtsbehörde des Landratsamtes Biberach an der Riß über die Plattform „Virtuelles Bauamt – Baden-Württemberg – Landratsamt Biberach an der Riß“ Pflicht.
Papieranträge werden vom Landratsamt Biberach an der Riß ab dem 01.01.2025 nicht mehr angenommen. Bitte beachten Sie, dass sämtliche Unterlagen im PDF-A Format eingereicht werden müssen. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes Biberach an der Riß, Amt für Bauen und Naturschutz.
Digitaler Bauantrag | Landkreis Biberach
Unter nachfolgendem Link gelangen Sie zum „Virtuellen Bauamt – Baden-Württemberg – Landratsamt Biberach an der Riß“
Virtuelles Bauamt | Landratsamt Biberach
Wird das Baugesuch durch einen Dritten (z.B. Architekt, Planer) für den Bauherrn eingereicht, wird darum gebeten, dass die bereitgestellte Mustervollmacht ausgefüllt und durch den Bauherrn handschriftlich unterzeichnet im digitalen Bauantrag hochgeladen wird. Die gesamte Kommunikation, einschließlich der Zustellung des Bescheides, erfolgt über das Virtuelle Bauamt an den bevollmächtigten Dritten.
Bei Fragen zum digitalen Bauantrag steht Ihnen das Landratsamt Biberach an der Riß, Amt für Bauen und Naturschutz, gerne zur Verfügung.
Telefonnummer: 07351 52-6357 oder 07351 52-7759