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Öffentliche Bekanntmachung

Erstelldatum26.06.2025

Bebauungsplan "Steinhausen - Nord II" (2. Änderung des Bebauungsplanes "Steinhausen – Nord") und die örtlichen Bauvorschriften hierzu

Der Gemeinderat der Gemeinde Steinhausen an der Rottum hat in seiner öffentlichen Sitzung am 04.06.2025 den Entwurf zum Bebauungsplan "Steinhausen Nord II" (2. Änderung des Bebauungsplanes Steinhausen – "Steinhausen Nord") und die örtlichen Bauvorschriften hierzu mit Begründung jeweils in der Fassung vom 28.05.2025 gebilligt. Mit diesem Entwurf ist die Beteiligung der der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGb und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGb durchzuführen.

Das Plangebiet liegt im nordöstlichen Bereich des Hauptortes "Steinhausen" und umfasst folgende Grundstücke mit den Flst.-Nrn. 39 und 40. Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt.

Nach Betrachtung der Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung verbleit ein baurechtli-cher Ausgleichsbedarf in Höhe von 87.127 Ökopunkten. Der Ausgleich ist auf Fl.-Nr. 39/25 (Gemarkung Bellamont) vorgesehen. Die Ausgleichsfläche liegt östlich des Ortsteiles Bellamont in der offenen, unbebauten Landschaft. Es werden zwei unterschiedliche Ausgleichsvarianten vorgesehen. Hierzu zählt zum einen die Schaffung mesophytischer Saumvegetation, zum anderen eine Kombination dieser Maßnahme mit dem Auftrag von Oberboden zur Aufwertung der Bodenfunktionen (siehe Ziffern 3.3 und 3.4 des Bebauungsplanes). Beide Varianten decken den baurechtlichen Ausgleichsbedarf rechnerisch ab (siehe Ziffern 8.2.4.12 und 8.2.4.16 des Bebauungsplanes). Hintergrund für die Aufnahme von zwei Ausgleichsvarianten ist die noch zu finalisierende Abstimmung hinsichtlich des Oberbodenauftrags. Es wird darauf hingewiesen, dass sich der konkrete Zuschnitt der Fläche(n) im Laufe des Verfahrens noch ändern kann.

Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 28.05.2025 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 26.06.2025 bis 28.07.2025 im Rathaus der Gemeinde Steinhausen an der Rottum (Ehrensberger Straße 13, 88416 Steinhausen an der Rottum), Zimmer Nr. 208, während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Mittwoch nachmittags von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.).

Ergänzend zur Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Gemeinde und zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 28.05.2025 und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen unter folgender Adresse im Internet eingesehen werden: www.steinhausen-rottum.de

Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt.

Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt:

  • Umweltbericht in der Fassung vom 28.05.2025 (Ausführungen zu den Themen: Beschreibung der Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen, die sich auf den Planbereich beziehen (Regionalplan; Flächennutzungsplan; Natura 2000-Gebiete; weitere Schutzgebiete/Biotope, Biotopverbund); Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umweltprüfung; darin die Bestandsaufnahme sowie Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nicht-Durchführung bzw. Durchführung der Planung und deren Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt; Boden, Geologie und Fläche; Wasser; Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität; Landschaftsbild; Mensch und Kulturgüter sowie eine Beschreibung der Wechselwirkungen zwischen den zuvor genannten Schutz-gütern. Bewertung bei Durchführung der Planung von Wasserwirtschaft; Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen; Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung; eingesetzte Techniken und Stoffe; menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt; Erneuerbare Energien. Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsregelung. Beschreibung anderweitiger Planungsmöglichkeiten und der erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die auf Grund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchführung der Planung).
  • Ergebnisvermerk vom 25.05.2023 zum Behördenunterrichtungstermin gem. § 4 Abs. 1 BauGB am 10.05.2023 im Landratsamt Biberach mit um-weltbezogenen Stellungnahmen des Landratsamtes Biberach, Kreisbauamt (zur Lage des Plangebietes innerhalb des rechtsverbindlichen Bebauungs-planes "Steinhausen-Nord" (inkl. Änderungen) und den darin enthaltenen, grünordnerischen Festsetzungen (bspw. "Grünfläche" mit Zweckbestimmung "Kinderspielplatz"), der Unteren Naturschutzbehörde (zur Nicht-betroffenheit des nächstgelegenen geschützten Biotops "Feldgehölz und Hecken NO Steinhausen" (Biotop-Nr. 1-7925-426-0414) und des FFH-Gebietes "Rot, Bellamonter Rottum und Dürnach" (Schutzgebiets-Nr. 7825-311) aufgrund der Entfernung zum Plangebiet, zu im Gebiet fehlenden Strukturen für artenschutzrechtlich relevante Vogelarten, zum möglichen Vorkommen von Feldlerchen, zur zusätzlich durchgeführten Relevanzbegehung am 17.05.2023, zu fehlenden Hinweisen auf ein Vorhandensein von Feldlerchen in diesem Kontext und zum Vorkommen einer revieranzeigenden Goldammer auf einem Einzelbaum direkt außerhalb des Plangebiets).
  • Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen, schriftlichen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB mit umweltbezogenen Stellungnahmen des Landesamtes für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart (zur Bau- und Kunstdenkmalpflege und zur archäologischen Denkmalpflege) und des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau im Regierungspräsidium Freiburg (zu den Themen Geotechnik, Boden, mineralische Rohstoffe, Grundwasser, Bergbau, Geotopschutz und zu allgemeinen Hinweisen).
  • Geotechnischer Bericht zur Erschließung des Baugebiets "Steinhausen-Nord II" der BauGrund Süd Gesellschaft für Bohr- und Geotechnik mbH in der Fassung vom 08.04.2024, Aktenzeichen AZ 24 02 124 (zu den Themen Geomorphologie des Untersuchungsgebietes, Geotechnisches Baugrund-modell, Georisiken, Hydrogeologie, Grundbautechnische Empfehlungen und baubegleitende Maßnahmen, Abfallrechtliche Aushubvorbewertung und Hinweisen und Empfehlungen).
  • Artenschutzrechtlicher Kurzbericht der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 06.02.2024 (zum Vorkommen geschützter Tierarten im Wirk-raum des Vorhabens und notwendigen artenschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen).
  • Rechtskräftiger Bebauungsplan "Steinhausen – Nord" (Fassung vom 17.07.1979, rechtsverbindlich seit 11.12.1979).

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (info@steinhausen-rottum.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Parallel mit der Veröffentlichung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt.

Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art.  6 Abs.  1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Steinhausen an der Rottum, den 16. Juni 2025

gez. Dr. Hans-Peter Reck, Bürgermeister

BP Steinhausen-Nord II - Plan-Entwurf

BP Steinhausen-Nord II - Text-Entwurf

BP Steinhausen-Nord II - Artenschutzrechtlicher Kurzbericht

BP Steinhausen-Nord II - Geotechnischer Bericht

BP Steinhausen-Nord II - Ergebnisvermerk

BP Steinhausen-Nord II - Ergebnisvermerk gesamt