Gemeinderat
Der Gemeinderat ist das Hauptorgan der Gemeinde, er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest. Er ist für die Entscheidung aller Angelegenheiten der Gemeinde zuständig, sofern nicht durch Gesetz die Zuständigkeit des Bürgermeisters begründet ist oder der Gemeinderat selbst ihm Zuständigkeiten übertragen hat.
Der Gemeinderat besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und 12 Gemeinderätinnen und Gemeinderäten. Diese Zahl ist per Gesetz für die einzelnen Gemeindegrößengruppen festgelegt.
In der Gemeinde Steinhausen an der Rottum findet nach den Bestimmungen der Hauptsatzung unechte Teilortswahl statt. Hierbei sind für die Teilorte ("Wohnbezirke") nachstehene Sitze garantiert:
- Teilort Steinhausen an der Rottum: 6 Sitze
- Teilort Bellamont: 4 Sitze
- Teilort Rottum: 2 Sitze
Die Sitzverteilung ergibt sich aus dem Verhältnis der Einwohnerzahlen.
Der Gemeinderat in Steinhausen an der Rottum besteht aktuell aus 2 Fraktionen:
FW (Freie Wähler)
6 Mitglieder:
Herr Alexander Gaum
Herr Siegfried Hermann
Frau Susanne Krause
Herr Johannes Lang-Gaum
Herr Andreas Zell
Herr Herbert Zell
UL (Unabhängige Liste)
6 Mitglieder:
Frau Kathrin Hafenegger
Frau Daniela Maichle
Herr Christian Rieger
Herr Dr. Gregor Silvers
Herr Klemens Weber
Herr Reinhard Wohnhas
Die Mitglieder des am 09. Juni 2024 gewählten Gemeinderats:
In den Gemeinderat wählbar sind grundsätzlich alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde, bei denen kein Hinderungsgrund vorliegt. Die Amtszeit der (ehrenamtlich tätigen) Gemeinderäte beträgt 5 Jahre. Die letzte Gemeinderatswahl fand 2019 statt [Wahlergebnis 2019].
Weitere Informationen zu den Mitgliedern des Gemeinderates, den Sitzungsterminen sowie die Sitzungsunterlagen finden Sie über das Ratsinformationssystem.