Steuern, Gebühren & Beiträge
Nachfolgend erhalten Sie auf einen Blick alle Informationen zu den Steuern, Gebühren und Beiträge der Gemeinde Steinhausen an der Rottum:
Grundsteuer
gültig ab 01. Januar 2025:
- Hebesatz Grundsteuer A: 450 v.H.
- Hebesatz Grundsteuer B: 300 v.H.
Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie [hier]
Gewerbesteuer
- Hebesatz Gewerbesteuer: 340 v.H.
Hundesteuer
- Hundesteuer für Ersthund: 60 €
- Hundesteuer für weitere Hunde: 120 €
- Hundesteuer für Kampfhund: 600 €
- Hundesteuer für weitere Kampfhunde: 1.200 €
- Zwingersteuer: 180 €
Kindergartenentgelte
Die Gemeinde Steinhausen an der Rottum ermittelt ihre Kindergartenentgelte anhand von Stundensätzen nach der gebuchten Betreuungszeit/Woche. Für altersgemischte Kindergartengruppen sowie für Krippengruppen gibt es unterschiedliche Entgeltsätze. In der Krippengruppe wird zusätzlich nach ein- und zweijährigen Kindern unterschieden.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Übersicht über die Monatsentgelte (PDF-Dokument, 60,70 KB, 10.08.2023).
Wasserzins
Satzung vom 02.07.1997, zuletzt geändert 28.02.2024
- Wasserzins 1,46 € je cbm
- Bereitstellungsgebühr Gundgebühr 0,41 € je cbm
- für Zähler Nenngröße 3/5 cbm 3,50 € mtl.
- für Zähler Nenngröße 7/10 cbm 5,00 € mtl.
- für Zähler Nenngröße 20 und mehr cbm 6,00 € mtl.
zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer
Abwassergebühren
Satzung vom 05.10.2016, zuletzt geändert 28.02.2024
- Schmutzwassergebühr 4,40 €/cbm
- Niederschlagswassergebühr 0,45 €/qm
- Grundgebühr 3,00 €/Monat
- Zählergebühr 1,00 €/Monat
Entsorgungssatzung vom 16.12.1999
- Abfuhrgebühr für cbm Schlamm 26,59 €
- Abfuhrgebühr für cbm Abwasser 12,02 €
Bestattungsgebühren
Satzung vom 28.03.1985, zuletzt geändert 23.11.2016
Verwaltungsgebühr für Genehmigung von Ausgrabungen 25,56 €
Benutzungsgebühren:
- Nutzung Leichenhalle Steinhausen mit Aussegnungshalle 100,00 €
- Nutzung Leichenhalle Bellamont mit Aussegnungshalle 50,00 €
- nur Nutzung Aussegnungshalle 30,00 €
- Nutzung der Kühlvitrine (täglich) 15,00 €
- Reinigung 30,00 €
- Reihengrab für Personen unter 10 Jahren 190,00 €
- Reihengrab für Personen über 10 Jahren 550,00 €
- einstelliges Wahlgrab - bis 2 Personen - 1.100,00 €
- mehrstelliges Wahlgrab - bis 4 Personen - 1.500,00 €
- Urnengrab 400,00 €
- Urnennische 850,00 €
Gebühren für Mehrweck- und Gemeindehallen
Gebührenordnung vom 28.02.2002
Grundgebühr für
- Steinhausen a.d.R. je Veranstaltung 190,00 €
- für Bellamont je Veranstaltung 165,00 €
- für Rottum je Veranstaltung 120,00 €
zzgl. Umsatzpacht
- örtliche Vereine 5 %
- Wirte und andere Veranstalter 10 %
Kosten für Strom und Gas im Küchenbereich sowie Stromkosten im Bühnenbereich nach tatsächlichem Verbrauch
Beiträge
1. Erschließungsbeitrag
Satzung vom 10.11.2005 nach Abzug von 5 % Verteilung entsprechend der Nutzungsfläche
2. Abwasserbeitrag
Satzung vom 11.08.1997, zuletzt geändert 05.10.2016
- öffentlicher Abwasserkanal 3,75 €
- für den mechanischen und biologischen Teil des Klärwerkes 0,79 €
je qm Nutzungsfläche
3. Wasserversorgungsbeitrag
Satzung vom 02.07.1997, zuletzt geändert 05.10.2016
je qm Nutzungsfläche 2,46 €
zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer
Datenschutz-Info-Steueramt
Hier finden Sie die Datenschutz-Info-Steueramt (Merkblatt DSGVO).