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Steuern, Gebühren & Beiträge

Nachfolgend erhalten Sie auf einen Blick alle Informationen zu den Steuern, Gebühren und Beiträge der Gemeinde Steinhausen an der Rottum:

Grundsteuer

gültig ab 01. Januar 2025:

  • Hebesatz Grundsteuer A: 450 v.H.
  • Hebesatz Grundsteuer B: 300 v.H.

Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie [hier]

Gewerbesteuer

  • Hebesatz Gewerbesteuer: 340 v.H.

Hundesteuer

  • Hundesteuer für Ersthund: 60 €
  • Hundesteuer für weitere Hunde: 120 €
  • Hundesteuer für Kampfhund: 600 €
  • Hundesteuer für weitere Kampfhunde: 1.200 € 
  • Zwingersteuer: 180 €

Formulare zur An- oder Abmeldung Hund

Kindergartenentgelte

Die Gemeinde Steinhausen an der Rottum ermittelt ihre Kindergartenentgelte anhand von Stundensätzen nach der gebuchten Betreuungszeit/Woche. Für altersgemischte Kindergartengruppen sowie für Krippengruppen gibt es unterschiedliche Entgeltsätze. In der Krippengruppe wird zusätzlich nach ein- und zweijährigen Kindern unterschieden.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Übersicht über die Monatsentgelte (PDF-Dokument, 60,70 KB, 10.08.2023).

Wasserzins

Satzung vom 02.07.1997, zuletzt geändert 28.02.2024

  • Wasserzins 1,46 € je cbm
  • Bereitstellungsgebühr Gundgebühr 0,41 € je cbm
  • für Zähler Nenngröße 3/5 cbm 3,50 € mtl.
  • für Zähler Nenngröße 7/10 cbm 5,00 € mtl.
  • für Zähler Nenngröße 20 und mehr cbm 6,00 € mtl.

zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer

Abwassergebühren

Satzung vom 05.10.2016, zuletzt geändert 28.02.2024                                    

  • Schmutzwassergebühr 4,40 €/cbm
  • Niederschlagswassergebühr 0,45 €/qm
  • Grundgebühr 3,00 €/Monat
  • Zählergebühr 1,00 €/Monat

Entsorgungssatzung vom 16.12.1999                                     

  • Abfuhrgebühr für cbm Schlamm 26,59 €
  • Abfuhrgebühr für cbm Abwasser 12,02 €

Bestattungsgebühren

Satzung vom 28.03.1985, zuletzt geändert 23.11.2016
Verwaltungsgebühr für Genehmigung von Ausgrabungen 25,56 €

Benutzungsgebühren:

  • Nutzung Leichenhalle Steinhausen mit Aussegnungshalle 100,00 €
  • Nutzung Leichenhalle Bellamont mit Aussegnungshalle 50,00 €
  • nur Nutzung Aussegnungshalle 30,00 €
  • Nutzung der Kühlvitrine (täglich) 15,00 €
  • Reinigung 30,00 €
  • Reihengrab für Personen unter 10 Jahren 190,00 €
  • Reihengrab für Personen über 10 Jahren 550,00 €
  • einstelliges Wahlgrab - bis 2 Personen -  1.100,00 €
  • mehrstelliges Wahlgrab - bis 4 Personen - 1.500,00 €  
  • Urnengrab 400,00 € 
  • Urnennische 850,00 €

Gebühren für Mehrweck- und Gemeindehallen

Gebührenordnung vom 28.02.2002     

Grundgebühr für

  • Steinhausen a.d.R. je Veranstaltung 190,00 €
  • für Bellamont je Veranstaltung 165,00 € 
  • für Rottum je Veranstaltung 120,00 €

zzgl. Umsatzpacht

  • örtliche Vereine 5 %                                  
  • Wirte und andere Veranstalter 10 %

Kosten für Strom und Gas im Küchenbereich sowie Stromkosten im Bühnenbereich nach tatsächlichem Verbrauch

Beiträge

1. Erschließungsbeitrag

Satzung vom 10.11.2005 nach Abzug von 5 % Verteilung entsprechend der Nutzungsfläche

2. Abwasserbeitrag

Satzung vom 11.08.1997, zuletzt geändert 05.10.2016

  • öffentlicher Abwasserkanal 3,75 €
  • für den mechanischen und biologischen Teil des Klärwerkes 0,79 €

je qm Nutzungsfläche

3. Wasserversorgungsbeitrag

Satzung vom 02.07.1997, zuletzt geändert 05.10.2016

je qm Nutzungsfläche 2,46 €
zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer                              

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