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Parken auf Gehwegen in Steinhausen und den Teilorten

Erstelldatum17.05.2024

Liebe Verkehrsteilnehmer, wir möchten Sie zu einem besseren Miteinander und mehr Rücksichtnahme im Straßenverkehr auffordern.

Unsere Bitte:

Parken Sie nicht auf dem Gehweg!

Sie zwingen ansonsten Kinder, Mütter mit Kinderwagen, Personen in Rollstühlen sowie allen anderen auf die Straße auszuweichen. Dadurch setzen Sie die Personen großen Gefahren aus.

Gehwegparken ist laut Straßenverkehrsordnung (StVO) grundsätzlich verboten. Dies gilt unabhängig davon, ob der Wagen vollständig auf dem Gehweg oder nur mit einer Fahrzeugseite dort abgestellt ist - beides ist prinzipiell nicht erlaubt.

Die Gemeinde fühlt sich der angemessenen Berücksichtigung und Abwägung der Interessen aller Verkehrsteilnehmer inklusive des Kfz-Verkehrs verpflichtet. Illegales Gehwegparken kann sie aus den oben genannten Gründen nicht tolerieren. Die Gemeinde behält sich daher vor, illegales Gehwegparken künftig mit Bußgeldern ab 55 € zu ahnden. In besonders rücksichtslosen Fällen kann sogar abgeschleppt werden.