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Wahlen

Auf dieser Seite erhalten Sie aktuelle Informationen zu den jeweiligen Wahlen:

Landtagswahl 2026 - Ergebnisse und Allgemeine Informationen

Hier gelangen Sie zu den Wahlergebnissen der Landtagswahl vom 08. März 2026 der Gemeinde Steinhausen an der Rottum.

Das Wahlsystem und das Wahlrecht auf einen Blick!

Wahlbekanntmachungen:

Wenn Sie die untenstehenden Links anklicken werden Sie auf die Internetseiten der entsprechenden Behörden weitergeleitet:

Briefwahl für die Landtagswahl 2026 - Wahlschein bequem per Internet oder QR-Code

Zur Landtagswahl am 08.03.2026 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 19 Abs. 1 Landeswahlordnung). 

Wir bieten für Sie zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet auf unserer Homepage an. Beim Aufruf des Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. 

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch mit Ihrem Mobilgerät über den QR Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Ihre Daten werden hier bereits angezeigt, beim Familiennamen nur der Anfangsbuchstaben gefolgt von einem *. Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und bei Bedarf eine abweichende Versandanschrift. 

Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis 
übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. 

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend mit der Deutschen Post zugestellt. 

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an info@steinhausen-rottum.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben. 

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an Frau Schultheiß, Tel.: 07352-9227 0, E-Mail: info@steinhausen-rottum.de

Bundestagswahl 2025

Hier gelangen Sie zu den Wahlergebnissen der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 der Gemeinde Steinhausen an der Rottum.

  • Wichtige Informationen zur Beantragung der Briefwahl

Ab dem 18. 02.2025 ist eine digitale Beantragung über den QR-Code nicht mehr möglich!

Um sicherzustellen, dass die Briefwahlunterlagen die Antragstellenden noch rechtzeitig erreichen, bitten wir Sie, sich direkt mit der Gemeinde in Verbindung zu setzen. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 07352 9227 0.

Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist grundsätzlich noch bis einschließlich Freitag, den 21. Februar 2025, 15:00 Uhr möglich.

  • Erklärvideo zur Bundestagswahl

Der rund dreiminütige Erklärfilm geht auf Grundbegriffe zur Wahl ein und erläutert auch schwierigere Zusammenhänge verständlich und grafisch anschaulich gestaltet. „Alles, was Du wissen musst!“

  • Bekanntmachungen

Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 23.02.2025

Bekanntmachung der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag

  • Wahl-O-Mat

Der Wahl-O-Mat ist ein Frage-und-Antwort-Tool, das zeigt, welche zu einer Wahl zugelassene Partei der eigenen politischen Position am nächsten steht. 38 Thesen können mit "stimme zu", "stimme nicht zu", "neutral" oder "These überspringen" beantwortet werden.
Alle zur Wahl zugelassenen Parteien können sich am Wahl-O-Mat beteiligen. Auf diese Weise können die Nutzerinnen und Nutzer die eigenen Antworten mit denen der Parteien abgleichen.
Der Wahl-O-Mat errechnet daraufhin den Grad der persönlichen Übereinstimmung mit den ausgewählten Parteien.
Link zum Wahl-O-Mat

  • Stimmzettelschablonen für sehbehinderte und blinde Menschen

Zur Wahl der Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestags am 23. Februar 2025 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?

Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.

Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird - ebenfalls kostenlos - eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.

Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122.“

  • Hinweise der Landeswahlleiterin

Hier gelangen Sie zu den gemeinsamen Hinweisen der Landeswahlleiterin und des Innenministeriums zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl zum 21. deutschen Bundestag

Wahlergebnisse vergangener Wahlen